Immobilien-Rechtsschutz
gemäß § 29 ARB
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Eigentümer von selbst genutzten Einfamilienhäusern und Wohnungen oder Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von selbst genutzten Wohneinheiten
Nur in Ergänzung zum Privat- und Berufs-Rechtsschutz oder Privat-, Berufs und Verkehrs-Rechtsschutz möglich. |
39,90 |
46,20 |
Tarifierungshinweis
- Als selbst genutzte Wohneinheit gilt eine gemietete oder vom Eigentümer selbst bewohnte Wohnung oder ein Einfamilienhaus.
- Als gewerblich genutzte Einheit gilt die Gesamtheit der Räume, die eine wirtschaftliche Einheit bilden; sie können derzeit nicht bei Jurpartner versichert werden.
- Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die teilweise gewerblich genutzt werden, gelten als gewerblich genutzte Einheiten und können derzeit bei Jurpartner nicht versichert werden.
- Die zu den versicherten Einheiten gehörenden Garagen oder Kfz-Abstellplätze sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
- Eine vermietete Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus muss zum Beitrag einer selbst genutzten Wohnung zusätzlich versichert werden.
Versicherter Personenkreis
Der Versicherungsnehmer jeweils in seiner Eigenschaft als
- Eigentümer,
- Mieter,
- Pächter
- oder Nutzungsberechtigter des im Antrag zu nennenden Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles
Versicherte Leistungsarten
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Hinweis: Gewerblich genutzte Objekte können über die
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG versichert werden.
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