
Wer am Straßenverkehr teilnimmt, bewegt sich auf gefährlichem Terrain: Bei rund 2,4 Mio. Verkehrsunfällen jährlich lässt sich die Schuldfrage selten eindeutig klären. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung deckt zwar die Schäden Ihres Unfallgegners ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursacht haben. Doch wenn Sie selbst von einem anderen geschädigt bzw. als Beifahrer, Fußgänger oder Radfahrer in einen Unfall verwickelt werden, ist guter Rechtsrat teuer - es sei denn, Sie schützen Ihre Ansprüche durch eine Jurpartner Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Haben Sie Familie und/oder besitzen Sie mehr als ein Fahrzeug, dann ist der Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie für Nichtselbstständige genau richtig. Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer, Ihr Ehe-/Lebenspartner und die minderjährigen Kinder:
Ansonsten empfehlen wir Ihnen den Abschluss des Verkehrs-Rechtsschutzes für ein Fahrzeug. Versichert sind Sie dann als Versicherungsnehmer:
Außerdem umfasst dieser Rechtsschutz auch noch alle weiteren berechtigten Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeuges!
Schon wieder unter Zeitdruck. Sie sollen für den Chef dringend etwas mit dem Auto erledigen. Am liebsten natürlich bereits gestern. Es kommt wie es kommen muss: Sie werden mit dem Fahrzeug des Chefs geblitzt - glatte 30 km/h zu schnell. Neben dem satten Bußgeld kommen Punkte hinzu.
Da nun der Führerscheinentzug droht, muss ein Anwalt her. Ohne Führerschein ist nämlich auch die Arbeit in Gefahr. Wenigstens müssen Sie sich um die Anwaltskosten keine Gedanken machen - wir übernehmen das für Sie.
Die Streitwerte im Verkehrsrecht erreichen schnell hohe Summen. Entsprechend hoch ist auch Ihr Kostenrisiko, wenn Sie ohne Verkehrs-Rechtsschutz Ihr Recht durchsetzen wollen. So entstehen beispielsweise bei einem Auffahrunfall mit einem Streitwert von 30.000 € folgende Kosten: Bei einem außergerichtlichen Vergleich 2.660 €, in der 1. Instanz 6.145 €, in der 1. und 2. Instanz 12.475 €.
Versicherungsschutz besteht für alle im Versicherungsschein bezeichneten bzw. auf die versicherten Personen - bei Abschluss des Verkehrs-Rechtsschutzes für die Familie - zugelassenen Fahrzeuge: