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Verkehrs-Rechtsschutz

gemäß § 21 (3) ARB für im Antrag/Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeuge

Abschlussvoraussetzung

Die Kennzeichen der zu versichernden Fahrzeuge sind im Antrag anzugeben. Eintretende Änderungen, wie Fahrzeugwechsel, müssen vom Versicherungsnehmer unverzüglich gemeldet werden. (Einen Fahrzeugwechsel können Sie übrigens direkt online mitteilen.)

Beitrag jährlich inkl. 19% Vers.-Steuer
150 € Selbstbeteiligung
Beitrag jährlich inkl. 19% Vers.-Steuer
250 € Selbstbeteiligung
Fahrzeuge, auch Leasing-Fahrzeuge
(Versicherungsnehmer = Leasingnehmer)


je PKW, Kombi, Wohnmobil, Zweirad mit amtlichen
Zulassungskennzeichen
39,00 € 46,01 €

je Anhänger
9,00 € 11,00 €

Versicherter Personenkreis

Der Versicherungsnehmer:

  • als Eigentümer und Halter des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges
  • als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande
  • als Fahrer oder Insasse von fremden Fahrzeugen
  • als Fußgänger und Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr

Weiterhin sind alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Motorfahrzeuge zu Lande mitversichert.

Versicherte Leistungsarten (alle ohne Wartezeit)

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

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