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Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie für Nichtselbstständige

gemäß § 21 Absatz 11 ARB

Abschlussvoraussetzung

Dieser Rechtsschutz kann nur angeboten werden, wenn weder der Versicherungsnehmer noch die mitversicherten Personen selbstständig tätig sind. Als Nichtselbstständige gelten diese, solange sie keine Umsätze aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielen, die einen Betrag von 12.000 € im Jahr überschreiten. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer solchen selbstständigen Tätigkeit besteht kein Versicherungsschutz.

Beitrag jährlich inkl. 19 % Vers.-Steuer
150 € Selbstbeteiligung
Beitrag jährlich inkl. 19 % Vers.-Steuer
250 € Selbstbeteiligung

Für alle auf den VN, den Ehe-/Lebenspartner und die minderjährigen
Kinder zugelassenen Fahrzeuge zu Lande sowie Anhänger
59,00 € 68,00 €

Versicherter Personenkreis

Der Versicherungsnehmer, der Ehe-/Lebenspartner und die minderjährigen Kinder:

  • als Eigentümer und Halter des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges
  • als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande
  • als Fahrer oder Insasse von fremden Fahrzeugen
  • als Fußgänger und Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr

Weiterhin sind alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Motorfahrzeuge zu Lande mitversichert.

Versicherte Leistungsarten (alle ohne Wartezeit)

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

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