
Dieser Rechtsschutz kann nur angeboten werden, wenn weder der Versicherungsnehmer noch die mitversicherten Personen selbstständig tätig sind. Als Nichtselbstständige gelten diese, solange sie keine Umsätze aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielen, die einen Betrag von 12.000 € im Jahr überschreiten. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer solchen selbstständigen Tätigkeit besteht kein Versicherungsschutz.
| Beitrag jährlich inkl. 19 % Vers.-Steuer 150 € Selbstbeteiligung |
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| Beitrag jährlich inkl. 19 % Vers.-Steuer 250 € Selbstbeteiligung |
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Für alle auf den VN, den Ehe-/Lebenspartner und die minderjährigen Kinder zugelassenen Fahrzeuge zu Lande sowie Anhänger |
59,00 € | 68,00 € |
Der Versicherungsnehmer, der Ehe-/Lebenspartner und die minderjährigen Kinder:
Weiterhin sind alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Motorfahrzeuge zu Lande mitversichert.