
Mit dem kombinierten Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz fahren Sie besonders gut: Denn hier wird der Beitrag nicht je Fahrzeug berechnet. Zum günstigen "Kombi-Preis" sind alle Fahrzeuge zu Lande versichert, die auf Sie, Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder zugelassen sind.
Dieser Personenkreis hat auch Versicherungsschutz als berechtige Fahrer bzw. Insassen fremder Fahrzeuge.
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, über einen unserer Partneranwälte einmal im Jahr eine telefonische Erstberatung zu erhalten. Die Beratung umfasst Anfragen sowohl zu versicherten als auch zu nicht versicherten Rechtsfragen rund um den privaten Lebensbereich – also Verkehr, Freizeit, Arbeit und Wohnen. Lediglich Fragen im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit – auch wenn diese nebenberuflich ausgeübt wird – sind ausgeschlossen.