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Wesentliche Bestimmungen

Vertragsgrundlagen

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2011 Jurpartner, Stand 01.04.2011), die mit dem Versicherungsschein, auf Wunsch auch früher, ausgehändigt werden, der Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Merkblatt zur Datenverarbeitung.

Vertragsdauer

Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr.

Fristgerechte Kündigung

Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung in Textform zugegangen ist.

Bedingungs- und Beitragsanpassungen

Während der Vertragsdauer können nach §10 A ARB einzelne Bedingungen aufgrund von Gesetzesänderungen u.ä. ergänzt, ersetzt oder geändert sowie nach §10 B ARB Beitragsveränderungen vorgenommen werden. Bei den Jahresbeiträgen ist die zurzeit gültige Versicherungsteuer von 19 % eingeschlossen.

Zuschlag für 1/2-jährliche Zahlung = 3%
Zuschlag für 1/4-jährliche Zahlung = 5%
Zuschlag für monatliche Zahlung = 5%

Wir nehmen grundsätzlich nur Verträge mit Abbuchung im Lastschrifteinzugsverfahren (LEV).
Nebengebühren werden nicht erhoben. Die Mindestrate beträgt 5 €.

Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

Eheähnliche Lebenspartner

Der unter derselben Anschrift mit dem Versicherungsnehmer gemeldete, mit ihm in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebende, nicht anderweitig verheiratete und nicht selbstständig tätige Partner hat Versicherungsschutz wie ein Ehegatte, wenn dies besonders beantragt wird.

Nichtselbstständige

Als Nichtselbstständige gelten Sie, solange Sie oder Ihr mitversicherter Lebenspartner aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit keine Umsätze erzielen, die einen Betrag von 12.000 € im Jahr überschreiten. Allerdings besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dieser selbstständigen Tätigkeit kein Versicherungsschutz.

Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz

"Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der ROLAND-Gruppe, zu der Jurpartner gehört, meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient.

Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags-, und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir vor Vertragsabschluss (mit weiteren Verbraucherinformationen) überlassen wird."

Anzeigepflicht

Sie haben als Versicherungsnehmer bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung die Ihnen bekannten Gefahrumstände, nach denen der Versicherer ausdrücklich in Textform gefragt hat, dem Versicherer mitzuteilen. Bitte überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse, ob z. B.bei den Fragen zur Vorversicherung im Antrag nichts vergessen wurde. Falsche oder unvollständige Angaben berechtigen den Versicherer, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag anzufechten und in bestimmten Fällen die Leistung zu verweigern. Genauere Informationen können Sie § 11 ARB entnehmen.

Widerrufsrecht gemäß § 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Vertragsinformationengemäß § 7 Absätze 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die

Jurpartner Rechtsschutz-Versicherung AG
Eumeniusstraße 15-17
50679 Köln
Telefax: 0221 80264-44
E-Mail: service@jurpartner.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt, wenn Sie zugestimmt haben (auch konkludent durch Zahlung des Beitrags), dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt es sich umeinen Betrag, der sich wie folgt berechnet: Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat x 1/360 des Jahresbeitrags bzw. 1/180 des Halbjahresbeitrags bzw. 1/90 des Viertel-Jahres-Beitrags oder 1/30 des Monatsbeitrags. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.

Widerspruch gegen telefonische, schriftliche und E-Mail-Angebote

Der Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken kann ich jederzeit und ohne Einfluss auf den Vertrag bei der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs AG (Anschrift siehe oben unter Widerrufsbelehrung) widersprechen.

Ihre Jurpartner Rechtsschutz-Versicherung AG

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